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Das sollten Sie über den Pflegesatz wissen:

17. Mai 2023

Die Leistungen eines Pflegunternehmens werden über einen Pflegesatz vergütet.

Ein Pflegesatz ist die monatliche Vergütung für die erbrachten Leitungen eines Pflegunternehmens. Berücksichtigt wird dabei der individuelle Pflegegrad einer Bewohnerin oder eines Bewohners. In die Berechnungen des Pflegesatzes gehen die allgemeinen Pflegeleistungen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Umlage der Investitionskosten und des Ausbildungsfonds des Landes Baden-Württemberg ein. Die Höhe der Pflegesätze werden nach gesetzlichen Vorgaben zwischen der Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe mit den Pflegeunternehmen vereinbart. Für jedes Pflegeunternehmen wird eine individuelle Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen. Gesetzlich geregelt ist dies im Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch SGB XI. Dem entsprechend wurde auch der Pflegesatz für das Haus Margarete festgelegt. Was sind denn ganz konkret die Leistungen, die mit einem Pflegesatz abgedeckt werden?

Zuallererst sind dies natürlich die Leistungen, die direkt oder indirekt mit der Pflege in Zusammenhang stehen. Dies ist der pflegebedingte Aufwand.

Alles, was mit Körperpflege und der täglichen Hygiene zu tun hat, wie das Duschen und Waschen, die Mundhygiene und Haarpflege oder das tägliche Rasieren, gehören dazu. Ebenso, die Vielzahl von Tätigkeiten, die einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen mobil bleiben. Das Aufstehen und das Zubettgehen und das richtige Lagern, damit verbunden das An- und Auskleiden oder das Stehen, Gehen und Treppensteigen bzw. die Benutzung von Mobilitätshilfen, sind wichtige Unterstützungen, um an der Gemeinschaft im Haus Margarete aktiv teilnehmen zu können. Ernährung ist ein weiterer wesentlicher Teil eines Pflegesatzes. Nicht nur, dass im Haus Margarete jeden Tag frisch Gekochtes auf den Tisch kommt, sondern auch das wie ist dabei entscheidend. Die Unterstützung beim Essen und Trinken und die mundgerechte Zubereitung der Nahrung sind Leistungen, die im Pflegesatz Berücksichtigung finden. Ausgenommen sind lediglich besondere Kost- und Ernährungsformen. Für alle Bewohnerinnen und Bewohner ist die medizinische Behandlungspflege nach ärztlichen Anweisungen von grundlegender Bedeutung. Die verlässliche Medikamentengabe, das Anlegen von Verbänden oder das Messen des Blutdrucks sind nur einige Tätigkeiten, die täglich erbracht werden.

Aus diesem pflegebedingten Aufwand, ausgenommen ist die Kurzzeitpflege, errechnet sich der pflegebedingte Eigenanteil (EEE). Dieser gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Wichtig für Sie ist, dass dieser Eigenanteil nicht steigt, wenn eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgt.

Die Leistungen zur Unterkunft und Verpflegung

Diese Komponente des Pflegesatzes decken die Kosten ab, die sich auf das Wohnen, die Versorgung und die Nebenkosten beziehen. Sie sind vergleichbar mit der Miete und den Nebenkosten bei einem Mietverhältnis.

Auch Investitionskosten werden von einem Pflegesatz abgedeckt.

Investitionskosten sind die Ausgaben des Betreibers einer Pflegeeinrichtung, die in Verbindung stehen mit den Anschaffungen langfristiger Wirtschaftsgüter, wie Gebäude und deren Ausstattungen. Konkret bezieht sich die Investitionskosten auf die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen. Sie dienen der Refinanzierung der Kosten, die für die Nutzung von Gebäuden und Anlagegütern anfallen und die für den Betrieb des Pflegeunternehmens notwendig sind.

Die Pflegekasse übernimmt pflegerische Maßnahmen der Grundpflege und zusätzliche Betreuungsleistungen innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens.

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit und die notwendige Versorgung hinausgehen (§ 43b, SGB XI). Bewohnerinnen und Bewohner werden durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte intensiv in der Kommunikation mit anderen Menschen gefördert und in Alltagsaktivitäten unterstützt. Das Ziel ist mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Betreuungs- und Aktivierungsangebote richten sich aus an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Betroffenen, unter Berücksichtigung deren Biografie und individuellen Möglichkeiten. Das Wohlbefinden, die physische Verfassung oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen wird positiv beeinflusst.

Die Kosten für diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung werden ausschließlich von der Pflegekasse getragen. Außerdem finanziert die Pflegekasse eine zusätzliche Betreuungskraft bezogen auf jeweils 20 Bewohnerinnen und Bewohner.

Ein Leistungszuschlag begrenzt den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen.

Leistungszuschläge nach SGB XI; § 43c, begrenzen bei den Pflegegraden 2 bis 5 den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Der Zuschlag gliedert sich nach der Zeit, die eine Bewohnerin oder ein Bewohner zur Dauerpflege in einer stationären Einrichtung wohnt. Ausgenommen ist die Dauer während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Grundlage der Berechnung ist der Satz für die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Ausbildungsumlage.

Die Kosten für diese Leistungszuschläge sind

bis 12 Monate = 5%
13 bis 24 Monate = 25%
25 bis 36 Monate = 45%
über 36 Monate = 70%

Die Kosten für Leistungszuschläge werden ausschließlich von der Pflegekasse übernommen.

Sich in den gesetzlichen Regelungen zum Pflegesatz zurecht zu finden, ist nicht ganz einfach. Wenn Sie nach dem Durchgehen dieser Erläuterungen Fragen haben, sprechen Sie Andreas Müller an. Er ist der Inhaber und leitet mit seinem Team das Haus Margarete. Er ist der richtige Ansprechpartner, um über alles zu informieren, was das Haus Margarete bietet und besonders macht.

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